Don-Bosco-Schule
Förderschule des Kreises Kleve mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

 

Schulordnung

(hier zum Download)

I. Vorwort
Die Don-Bosco-Schule ist eine Ganztagsschule und wird von ca. 205 Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen Behinderung besucht. In der guten personellen, räumlichen und sächlichen Ausstattung und der günstigen Lage der Schule in der Stadt Geldern finden die Schülerinnen und Schüler Bedingungen und eine Atmosphäre vor, die geprägt sind durch einen respektvollen Umgang miteinander. Dadurch können sie aufbauend auf ihrem derzeitigen Entwicklungsstand und ihren Fähigkeiten ihre „größtmögliche Selbständigkeit in sozialer Integration“ erreichen. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundlagen einer selbständigen Lebensführung immer in der Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften kennen. In der Erziehungspartnerschaft von Eltern und Lehrkräften ist die Erziehung zur Selbständigkeit und Gemeinschaftsfähigkeit die zentrale Aufgabe.
Neben Erziehung und Bildung ergänzt im Bedarfsfall die Therapie das Förderspektrum der Don-Bosco-Schule.
Um in der Gemeinschaft mit Freude und Erfolg zu leben und zu lernen, bedarf es eines sicheren Rahmens, den sich Lehrkräfte, Eltern als auch Schülerinnen und Schüler der Don-Bosco-Schule in der vorliegenden Schulordnung geben.


II. Allgemeine Regeln für die Don-Bosco-Schule
Voraussetzung für eine positive Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Dazu gehört, dass Eltern und Lehrkräfte sich rechtzeitig in allen Fragen gegenseitig informieren, die das Kind betreffen. Sie unterstützen und ergänzen sich in den gemeinsam beschlossenen Erziehungs- und Bildungszielen.

1. Schulregeln
Die Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte der Don-Bosco-Schule kennen die Schulregeln. Zum besseren Verständnis sind die Schulregeln für die Schülerinnen und Schüler auf anschaulichen Piktogrammen dargestellt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte tragen Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln.

Auf Verstöße gegen die Schulregeln erfolgen Konsequenzen. Diese reichen je nach der Schwere der Verstöße von Gesprächen, Ermahnungen, Wiedergutmachungen, Arbeiten für die Gemeinschaft, bis hin zu Nacharbeiten, begrenztem Ausschluss von beliebtem Unterricht. Bei schwereren Verstößen erfolgt ein Gespräch zwischen Lehrkräften und Eltern. Neben den erzieherischen Maßnahmen können schwere Regelverstöße auch Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.
Mutwillige Zerstörung durch Schülerinnen und Schüler wird den Eltern in Rechnung gestellt.
Bei anhaltend schweren Regelverstößen durch einen Schüler bzw. eine Schülerin sowie bei Eigen- oder Fremdgefährdung werden die Eltern umgehend von der Schule benachrichtigt. Sie müssen dann ihr Kind von der Schule abholen. Dies betrifft das Verhalten von Schülerinnen und Schülern während aller Unterrichtsveranstaltungen, also auch auf Klassenfahrten.
Sollte in solchen Fällen ausnahmsweise die Schule das Kind nach Haus befördern, müssen die Eltern ihr Kind in Empfang nehmen.

2. Sprechzeiten
Sofern die Lehrkräfte nicht durch Aufsichten oder Gesprächstermine verhindert sind, können sie in der großen Pause von 10.15 Uhr bis 10.45 Uhr telefonisch erreicht werden. Termine für persönliche Gespräche werden individuell zwischen Lehrkräften und Eltern vereinbart.
Die Eltern sorgen dafür, dass sie jederzeit entweder selbst oder eine von ihnen benannte Bezugsperson telefonisch erreichbar ist.

3. Informationsaustausch
Elternhaus und Schule befinden sich im Interesse des Kindes in einem ständigen Informationsaustausch. Dazu gehört eine sofortige Information bei einem evtl. Wechsel des Wohnsitzes, der Telefonnummer usw. bei den entsprechenden Stellen (z.B. Schule, Busunternehmen, Therapeuten).
Bei wichtigen Informationen durch die Schule bestätigen die Eltern durch ihre Unterschrift auf dem Rückmeldeschein, dass sie die Mitteilungen erhalten haben.

4. Schule und Elternhaus
Für den Lernerfolg und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler ist eine gute Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule sehr wichtig. Sie nutzen die unterschiedlichen Wege gegenseitiger Information wie z.B. die Sdui-App, Telefonate, Gespräche, Mitteilungsbücher, Elternsprechtage usw. Neben diesen Möglichkeiten, die sich eher auf das einzelne Kind beziehen, sind aber auch Aktivitäten der Klasse und der Schule wie Elternabende, Klassen- und Schulpflegschaft usw. von großer Bedeutung. Die Erziehungsberechtigten sollen diese Möglichkeiten nutzen. Bei Bedarf finden auch Gespräche zwischen Lehrkräften und Eltern statt, bei denen ggf. die Schulleitung hinzugezogen wird.

5. Schulbesuch
Alle Schülerinnen und Schüler unterliegen der Schulpflicht. Sie können deshalb vom Schulbesuch nur in Ausnahmefällen und aufgrund eines entsprechenden Antrags beurlaubt werden. Der Schule obliegt die Überwachung der gesetzlichen Schulpflicht. Bei häufigem unentschuldigtem Fehlen kann die Schule Ordnungsmaßnahmen einleiten und andere Behörden einschalten.

6. Voraussetzungen für den Unterricht
Für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler sind eine Reihe von Faktoren von großer Bedeutung. Dazu gehört, dass Ihre Kinder ausgeschlafen, gepflegt, angemessen gekleidet und satt in die Schule kommen. Darüber hinaus muss Ihr Kind von Ihnen mit allem Nötigen versorgt und ausgestattet sein, was es für seinen Schulalltag benötigt. Dazu gehören u.a. Unterrichtmaterialien und Sportkleidung.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge zu Lehr- und Lernmitteln sowie für Verbrauchsmaterial müssen die Eltern zu Beginn eines Schuljahres entrichten.

7. Schulkrankenschwestern
Die Lehrkräfte werden in ihrem Unterrichtsalltag von einem Team aus Krankenschwestern unterstützt, die in medizinischen Notfällen (z.B. bei epileptischen Anfällen) als Ansprechpartner vor Ort sind und auch bei pflegerischen Tätigkeiten unterstützen und anleiten.

8. Medikamente
Die Verabreichung von Medikamenten während der Unterrichtszeit unterliegt strengen Regelungen. Neben dem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten gehört vor allem eine ärztliche Verordnung dazu, aus der die genaue Bezeichnung des Medikamentes und die exakte Dosierung hervorgehen.

9. Ergänzungskräfte
An unserer Schule arbeiten Bundesfreiwilligendienstleistende und z.B. Praktikanten / Praktikantinnen der Heilerziehungspflegeausbildung sowie Integrationshelfer und -helferinnen. Die Bundesfreiwilligendienstleistenden unterstützen die Klassenverbände im Schulalltag und entlasten so die Lehrkräfte im Unterrichtsalltag. Die Integrationshelfer und Integrationshelferinnen sind für ihnen zugeordnete Schülerinnen und Schüler zuständig. Sie begleiten diese angeleitet durch die Lehrkräfte durch den Unterrichtalltag und sorgen dafür, dass das ihnen zugeteilte Kind sich bestmöglich weiterentwickeln kann.

10. Therapien
An der Don-Bosco-Schule können Schülerinnen und Schüler logopädische oder physiotherapeutische Behandlungen durch Mitarbeiter externer Praxen erhalten. Auch Autismustherapien können stattfinden. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern entsprechende Verordnungen bereitstellen, die Therapie zeitlich mit den Lehrkräften abgestimmt wird und ausreichende Ausweichräume, die temporär nicht für schulische Anliegen genutzt werden, in diesem Zeitraum zur Verfügung stehen. Besondere Hilfsmittel, die aus therapeutischen Gründen angezeigt sind (z.B. Stehbrett) oder der Eingliederung dienen (z.B. elektronische Kommunikationshilfen), können auch im Unterricht eingesetzt werden.

11. Klassenkasse
Die Einrichtung einer Klassenkasse, die Höhe der Beiträge und ihren Verwendungszweck beschließt die Klassenpflegschaft bzw. die Schulkonferenz. Danach sind die festgelegten Beträge für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse verbindlich.

12. Klassenfahrten
An der Don-Bosco-Schule finden üblicherweise jedes zweite Jahr Klassenfahrten statt. Wenn die Klassenfahrt durch die Klassenpflegschaft verabschiedet worden ist und die Eltern in Absprache mit dem Klassenteam ihr schriftliches Einverständnis erklärt haben, unterliegt die Teilnahme an der Klassenfahrt der Schulpflicht. Die Eltern müssen dann bis Weihnachten eine Anzahlung von 50,- Euro und bis zu den Osterferien die Zahlung des Restbetrages leisten bzw. eine Bescheinigung der Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt vorlegen. Erbringen die Eltern diese Leistungen trotz ihrer Einverständniserklärung nicht, muss das Kind während der Klassenfahrt zu Hause bleiben.
Wenn es in begründeten Ausnahmefällen nicht zu einer Teilnahme an der Klassenfahrt kommt, wird die Beschulungsfrage für diesen Zeitraum einvernehmlich zwischen Eltern und Schule geregelt.

13. Unterrichtsausfall
Die Schulleitung informiert die Eltern rechtzeitig über einen bevorstehenden Unterrichtsausfall, sodass diese die Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Sollte die Schule für die Zeit des Unterrichtsausfalls eine Betreuung einrichten, werden die Eltern hierüber ebenfalls rechtzeitig informiert.

14. Umgang mit Mobiltelefonen an der Schule
Den Schülerinnen und Schülern wird der Umgang mit Mobiltelefonen und Smart-Watches während der Unterrichtszeit (ausgenommen, die Geräte sind Gegenstand des Unterrichts) untersagt und müssen bei Mitnahme in der Tasche bleiben. Das Verbot wird gut sichtbar für alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum aufgehängt.
Beim ersten Verstoß gegen die Regel wird das Mobiltelefon oder die Smart-Watch vom Klassenlehrer / von der Klassenlehrerin beschlagnahmt und dem Schüler / der Schülerin nach Unterrichtsschluss wieder ausgehändigt. Die Eltern werden schriftlich darüber informiert und zeichnen die Kenntnisnahme ab.
Bei jedem weiteren Verstoß werden die Eltern dazu verpflichtet, das Gerät beim Schulleiter abzuholen.

15. Kommunikation mit unverschleiertem Gesicht
Auf dem Schulgelände soll allen ein direkter und ungezwungener Umgang miteinander möglich sein. Dazu gehört vor allem eine offene Kommunikation, die nur durch eine Identifikation des Gegenübers gewährleistet werden kann. Dazu muss die Bedeckung, die die visuelle Identifikation (Gesichtserkennung) behindert, bei Betreten des Schulgeländes abgelegt werden.

III. Regelungen für den Krankheitsfall von Schülerinnen und Schülern
1. Grundsätzlich gilt: Kranke Schülerinnen und Schüler gehören nicht in die Schule! Sie stecken sonst nur ihre Mitschülerinnen und Mitschüler als auch Lehrkräfte an und gefährden damit andere, insbesondere Menschen mit Vorerkrankungen.
2. Jede Erkrankung der Schülerinnen und Schüler ist vom ersten Tag an der Schule bis 8.30 Uhr zu melden. Dafür sollte insbesondere die Krankmeldefunktion in der App Sdui genutzt werden. Ist Ihnen die Nutzung von Sdui nicht möglich, ist ein Anruf im Büro (02831-133450) notwendig.
3. Sollte Ihr Kind aufgrund von wichtigen Arztterminen oder Untersuchungen nicht oder nur zeitweise den Unterricht besuchen, sollten Sie uns dies ebenfalls frühzeitig mitteilen (Sdui, Telefon, Mitteilungsheft).
4. Denken Sie bitte auch daran, das Busunternehmen Ihres Kindes entsprechend zu informieren.
5. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes besteht für manche Krankheiten, die besonders ansteckend sind oder deren Verlauf besonders schwierig ist, Meldepflicht. Die Schule muss bei Verdacht auf eine solche Erkrankung das Kind sofort abholen lassen und die Vorstellung bei einem Arzt verlangen. Liegt eine solche Krankheit vor, kann nur der Arzt entscheiden, wann die Ansteckungsgefahr vorüber ist.
6. Für den Fall, dass eine Schülerin und ein Schüler während des Unterrichts erkrankt oder sich verletzt, sorgen die Erziehungsberechtigten dafür, dass sie selbst oder eine andere Bezugsperson erreichbar sind. Sie holen dann das Kind von der Schule ab bzw. nehmen es in Empfang.

Informationen zur Nutzung und Installation der Sdui-App
Seit dem letzten Schuljahr nutzen wir die Schul-App Sdui an unserer Schule.
Die App ermöglicht es uns, sicher und datenschutzkonform miteinander zu kommunizieren.
Sdui bietet für uns einen Ersatz für den WhatsApp-Messenger und die Kommunikation per E-Mail. Es gibt eine eigene Cloud, in der wir Elternbriefe, Unterrichtsmaterial, Hausaufgaben usw. digital mit ihnen teilen können. Die Videofunktion ermöglicht es uns, digitalen Unterricht und digitale Elternsprechzeiten abzuhalten. Im Newsfeed erhalten sie alle wichtigen Informationen direkt auf ihrer Startseite! News können von einem Dolmetscherservice durch einen Klick in viele Sprachen übersetzt werden.
Sdui steht Ihnen nicht nur als App, sondern auch als Web-App zur Verfügung. Das bedeutet, auch am PC kann Sdui ganz einfach über den Browser aufgerufen werden.
Das Unternehmen mit Sitz in Koblenz legt großen Wert auf einfache Bedienung und sichere Kommunikation. So werden ausschließlich deutsche Server genutzt und alle Datenschutz-Standards erfüllt.
Die nächsten Schritte:
Sie erhalten von uns einen Aktivierungscode für die Registrierung bei Sdui. Jeder Code ist nur einmalig für die Registrierung gültig, bei der sie sich dann persönliche Zugangsdaten erstellen werden.
Ihr persönlicher Aktivierungscode:
Laden sie sich die Sdui-App in Ihrem App-Store (z.B. Google Play Store oder App Store bei Apple-Geräten) auf Ihr Mobilgerät herunter.
Wenn Sie die App öffnen, werden Sie nach dem Namen der Schule gefragt (Don-Bosco-Schule Geldern), dann geben sie im zweiten Schritt den obigen Aktivierungscode ein. Daraufhin durchlaufen Sie die Registrierung und können Sdui ab sofort zur Kommunikation mit unserer Schule verwenden.
Für die Nutzung am PC rufen Sie Ihren Browser auf und geben Sie in die URL-Zeile „app.sdui.de“ ein. So gelangen Sie auf die Web-App.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich so bald wie möglich registrieren!

Noch ein Hinweis:
Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind ganz einfach über Sdui krank zu melden. In der Fußleiste der App finden sie ein großes, rotes Plus-Zeichen. Ebenfalls wird ihnen unter „Mehr“ die Kachel „Krankmeldungen“ angezeigt. Auf beiden Wegen führt ein Klick zu „Krankmeldung einsenden“. In der nun erscheinenden Liste werden ihre verknüpften Kinder angezeigt. Wählen sie hier das Kind aus, das sie krankmelden möchten und den entsprechenden Zeitraum. Nachdem sie die Krankmeldung abgeschickt haben, erhält diese die Schule, das Sekretariat und die KlassenlehrerInnen ihres Kindes. Sie erhalten eine Push-Benachrichtigung, wenn ihre Krankmeldung von der Schule registriert wurde. Es ist nun nicht mehr nötig, im Sekretariat anzurufen.
Bei Fragen und Unklarheiten können sie sich jederzeit an das zuständige Klassenteam wenden!

Fragen zur Schulordnung?

Don-Bosco-Schule Geldern
Köln-Mindener-Bahn 3
47608 Geldern

Telefon: 02831/ 13345-0
Fax: 02831/ 992693
E-Mail: don-bosco-schule-geldern@remove-this.kreis-kleve.de