Erklärung zur Barrierefreiheit der Internetseite

Der Schulträger Kreis Kleve hat den Anspruch, seine Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://www.don-bosco-schule-geldern.de und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite https://www.don-bosco-schule-geldern.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.

Der Schulträger Kreis Kleve hat die Webseite im Oktober 2020 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen „eingeschränkt zugänglich" ist.
Als die Internetseite 2014 erstellt wurde, hat sie die damals relevanten Tests auf Barrierefreiheit bestanden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Kreis Kleve arbeitet derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jedes Video mit Untertiteln oder einer Volltext-Alternative verfügbar. Wir bemühen uns um eine schnelle Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07. Oktober 2020 erstellt. Dazu wurde von der Kreisverwaltung gemäß Artikel 3a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/1523 im Vorfeld ein Test durchgeführt. Das finale Ergebnis beruht auf einer Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie uns gerne per Post oder telefonisch kontaktieren.

Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee 15 - 23
47533 Kleve
Telefon 02821 85 - 0

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 85 53 451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

 

Elektronische Kommunikation

E-Mail, besonderes Behördenpostfach, BundID, E-Rechnung, Verschlüsselung

Nach den verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen – VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. 

Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.

Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Don-Bosco-Schule für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Kreisverwaltung im Sinne des § 3a VwVfG ist eröffnet.

Die auf dieser Seite genannten Möglichkeiten gelten nur für die Kommunikation der Don-Bosco-Schule und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten wie zum Beispiel anderen Behörden oder Institutionen. Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert. Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen, können Sie wie bisher auf papiergebundene Kommunikation zurückgreifen.

Bitte beachten Sie: Eine rechtsverbindliche Kommunikation und die Übersendung von datenschutzrechtlich geschützten Informationen über (unverschlüsselte) E-Mail sind nicht zugelassen.

Die Don-Bosco-Schule bietet die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation unter folgenden Rahmenbedingungen:

Einfache Anliegen, allgemeine Mitteilungen

Für alle Ihre Mitteilungen in dieser Rubrik, in der Sie uns keine sensiblen Daten schicken oder für die wir keine Unterschrift von Ihnen brauchen, können Sie uns eine unverschlüsselte E-Mail an die Adresse don-bosco-schule-geldern@remove-this.kreis-kleve.de  senden. Bitte geben Sie im Betreff an, worum es genau geht, damit die E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden kann. Sofern im Internet weitere E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeitenden angegeben sind, können Sie auch diese für eine direkte Kommunikation verwenden. Informationen zu Dateianhängen finden Sie weiter unten. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Die Übermittlung verschlüsselter Dokumente und von Dokumenten mit elektronischer Signatur ist über diesen Zugang nicht möglich und daher ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass unverschlüsselte E-Mails auf ihrem Weg durch das Internet von Dritten abgefangen, gelesen oder geändert werden können, ohne dass Absender und Empfänger der E-Mail dies bemerken.

Wir werden Ihnen in der Regel auf diesem Weg, d.h. ebenfalls mittels einfacher E-Mail, auf Ihr Anliegen antworten, sofern nicht tatsächliche oder rechtliche Hinderungsgründe bestehen. Dies ist etwa der Fall, wenn die E-Mail keine natürliche oder juristische Person erkennen lässt. Wir bitten um Verständnis, dass nur E-Mails mit Klarnamen; also Ihrem Namen (Beispiel max.mustermann@xyz); beantwortet werden.

Eine weitere Einschränkung gilt für den Fall, dass unsere Antwort d.h. das von uns zu übersendende Dokument der Schriftform bedarf oder eine förmliche Zustellung erfordert. Eine Übersendung mittels einfacher E-Mail ist dann nicht möglich. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht (E-Mail) stets Ihre Postanschrift an.

Gleiches gilt u.a. aus Gründen des Datenschutzes auch für den Fall, dass unsere Rückantwort die Übersendung von Dokumenten mit personenbezogenen oder aus sonstigen Gründen schützenswerten Daten etc. enthält. Hier muss nicht nur eine mögliche Kenntnisnahme oder Verfälschung durch Dritte auf dem Übermittlungsweg ausgeschlossen, sondern auch sichergestellt werden, dass die Antwort auch nur dem wirklich berechtigten Empfänger übermittelt wird. Auch aus diesen Gründen kommt daher eine Rückantwort mittels einfacher E-Mail nicht in Betracht.

Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation, die eine eigenhändige Unterschrift erfordert oder Rechtsfristen in Gang setzt 

Manche Anträge, aber auch andere Schriftstücke, wie zum Beispiel Widersprüche, müssen eigenhändig unterschrieben sein. Diese eigenhändige Unterschrift kann durch folgende digitale Möglichkeiten gleichwertig ersetzt werden:

  • Mein Justizpostfach (MJP): „Mein Justizpostfach“ ermöglicht die verschlüsselte Kommunikation zwischen Ihnen und Behörden. Um dies einzurichten, benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der BundID. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der Justizministerien der Länder und des Bundes (z.B. Link zu Mein Justizpostfach).

Ihre Nachricht können Sie an das besondere Behördenpostfach der Don-Bosco-Schule übermitteln. 

Die Adresse lautet: DE.Justiz.7b5c1cb4-111d-4640-ade3-50d9969e1deb.b20d  

In einigen Online-Anträgen kann die eigenhändige Unterschrift durch die Anmeldung mit der BundID ersetzt werden.